Lexikon -Vermögensschäden
Im Zusammenhang mit der Kfz- Haftpflicht zählen zu Vermögensschäden alle Schäden, die nicht direkt durch einen Unfall entstanden sind.
siehe:
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Im Zusammenhang mit der Kfz- Haftpflicht zählen zu Vermögensschäden alle Schäden, die nicht direkt durch einen Unfall entstanden sind.
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